Organisation

 

Die Strukturen der neuen Partei sollen erst mit einem größeren Interessentenkreis entwickelt werden. Wir gehen davon aus, dass sie möglichst einfach gehalten werden. (z. B.: Mitgliederversammlung, Parteivorstand, Parteiobfrau/-mann, Bereichssprecher/innen, ...) 

Folgende Prämissen könnten sich als besonders wichtig erweisen:

  • Einen Listenplatz bekommen nur Personen, die von der DBA oder einem bei ihr eingetragenen Verein, einer Initiative oder Vereinigung per Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss nominiert wurden.
  • Jeder Verein, jede Initiative oder Vereinigung darf nur eine Person nominieren. Diese Person kann, muss aber nicht dem Verein angehören.

                         ------------------------------------------------------------------------------------------------                 

      Teilvereine (Orts-, Regional- und Länderorganisationen) dürfen für eine bestimmte Wahl keine weiteren Personen nominieren, auch wenn sie hinsichtlich anderer Kriterien (Mitgliederzahl u. a.) dazu in der Lage wären.

      Nominierende Vereine, Initiativen oder Vereinigungen sollten eine Mindestgröße von 10 (zehn) Personen für Gemeindevertretungswahlen, 50 (fünfzig) Personen für Landtagswahlen und 100 (einhundert) Personen für Nationalratswahlen haben.

      Nominierende Vereine, Initiativen oder Vereinigungen dürfen keine antidemokratischen oder den Menschrechten zuwider wirkende Haltungen vertreten.

      Nominierende Vereine, Initiativen oder Vereinigungen verpflichten sich, die stimmberechtigten Mitglieder ihrer Gruppe darüber zu informieren, dass  Manipulationen, die die Prinzipien der DBA unterlaufen, zu einem Kandidaturverbot für ihren Vertreter/ihre Vertreterin auf der Liste der DBA führen können.

      Nominierte Personen dürfen keiner anderen zu einer österreichischen Gebietskörperschaftsvertretung kandidierenden Partei angehören oder zu einer solchen in einem direkten Arbeitsverhältnis stehen.

      Jeder fünfte Listenplatz (also der fünfte, zehnte, fünfzehnte Platz usw.) ist jeweils einer Vertreterin/einem Vertreter aus der Einzelpersonen-Mitgliederliste der DBA vorbehalten, sofern diese/r nicht zugunsten der/des Nachgereihten verzichtet oder einer Zurückreihung zustimmt.

      Die Reihung aller übrigen Plätze auf dem Wahlvorschlag erfolgt aufgrund einer schriftlich oder elektronisch durchgeführten Vorzugsstimmenvergabe durch die Mitglieder des  jeweiligen Vereins, der Initiative oder Vereinigung.

      Personen, die mehreren nominierenden Vereinen, Initiativen oder Vereinigungen angehören, dürfen maximal drei Vorzugsstimmen abgeben.

      Nominierte von Vereinen, Initiativen oder Vereinigungen, die die veröffentlichten Zeitfenster für die Abgabe von überprüfbaren Vorzugsstimmen versäumen, werden per Los den Vorzugsstimmeninhabern nachgereiht.

      Die Bessere Alternative veröffentlicht ihre Anliegen per DBA-Homepage. Eine Veröffentlichung dieser Anliegen durch andere elektronische oder Printmedien ist ausdrücklich erwünscht und gestattet.

      Die Bessere Alternative lädt alle Vereine, Initiativen oder Vereinigungen mit Sitz in Österreich, die die Mindestvoraussetzungen (siehe Absätze  1 - 10) erfüllen und sich unter Beifügung ihres Statuts mindestens sechs Monate vor der jeweiligen Wahl anmelden, ein, eine/n Vertreter/in ihrer Anliegen zu nominieren.

      Die Bessere Alternative kann Nominierungen durch ein mindestens 75%iges Votum ihrer stimmberechtigten Mitglieder um maximal drei Plätze zurückreihen, um eine Häufung von VertreterInnen einer gesellschaftlichen Ausrichtung zu vermeiden. (z. B. drei Vertretungen von Naturschutzgruppen/ Hospizbewegungen/Sportvereinen/... hintereinander)

      Eine Zurückreihung darf einen Verein, eine Initiative oder Vereinigung höchstens einmal innerhalb dreier aufeinander folgender Wahlen treffen.

      Entscheidungen innerhalb der DBA sollen durchgängig nach dem Prinzip des größtmöglichen Konsenses gefällt werden, soweit nicht Einzelpersonen mit einer bestimmten Agenda betraut sind.

      Zur Erarbeitung des größtmöglichen Konsenses soll die Methode des Systemischen Konsensierens angewandt werden. Siehe auch: www.sk-prinzip.eu 

      Jeder eingebrachte Vorschlag wird allen Besuchern der DBA-Homepage vorgestellt.

      Der/Die Ersteller/in eines Vorschlages werden von der DBA dokumentiert und nach der Konsensierung veröffentlicht. Damit wird sichergestellt, dass sich niemand mit fremden Federn schmückt bzw. dass Menschen mit Talent zur Verfassung konsensfähiger Vorlagen auch öffentlich bekannt werden.Die nachträgliche Veröffentlichung der Vorschlagsersteller unterstützt, dass nicht die Sympathie zu Personen oder ihren nominierenden Vereinen, Initiativen oder Vereinigungen die Zustimmung zu einem Vorschlag ohne inhaltliche Beschäftigung mit demselben überlagert.

      Die eingebrachten Vorschläge werden - soweit nötig - thematisch geordnet und regelmäßig (z. B. monatlich) den Besuchern der Homepage zur Konsensierung vorgeschlagen. Das dazu nötige Zeitfenster wird konsensual festgelegt werden.

      Die konsensierten Entscheidungen werden den betreffenden Gremien (Vorstand, Partei, Mandatsträgerinnen/-trägern, der Öffentlichkeit, dem Parlament) und auf der Homepage der DBA zur weiteren Behandlung vorgelegt und dargestellt.

      An der Konsensierung der Vorschläge dürfen alle registrierten Nutzer der DBA-Homepage teilnehmen.

      Die Registrierung stellt sicher, dass jeder Nutzer / jede Nutzerin nur einmal pro Konsensierung seine/ihre Stimme abgeben kann und somit eine Verzerrung des Ergebnisses durch eine Mehrfachabstimmung verhindert wird.

     

Finanzen - Werbung

 

Die DBA unternimmt den Versuch eine ganz einfache und effiziente Struktur zu schaffen und zu bewahren.

Das Konto der DBA wird auf elektronischem Weg öffentlich einsehbar geführt.

Die DBA finanziert die notwendigen Auslagen für den Betrieb, die Wartung und die Gestaltung der Homepage und die Unkosten ihrer Vertreterinnen und Vertreter  ausschließlich aus Mitteln, die von Einzelpersonen oder Vereinen, ... zur Verfügung gestellt werden.

Vertreterinnen und Vertreter der DBA verzichten auf die Abhaltung von kostenintensiven Werbe- oder Wahlkampfauftritten und vertrauen auf die via Internet oder auf Vereinsebene erfolgende Kommunizierung  ihrer Anliegen. Diese Beschränkung gilt nicht für Nominierte, die der Partei nicht angehören.

Es sollen keine Werbekampagnen herkömmlichen Stils gestaltet werden, die einen großen finanziellen Aufwand bedingen würden.

Werbebotschaften vor und während eines Wahlkampfes werden ausschließlich über die Internetplattform www.diebesserealternative.at veröffentlicht und das Aufgreifen und weitere Verbreiten den interessierten Menschen bzw. teilnehmenden Vereinen, ... sowie den öffentlichen und privaten Medien überlassen.

 

Solange es keine allgemein gültigen Werberegelungen (siehe Ziele) für politische Parteien und Funktionsträger und Funktionsträgerinnen gibt, ist es zulässig, dass Privatpersonen, Gesellschaften und /oder Firmen, Stiftungen etc. Werbebotschaften der DBA in einer von der DBA genehmigten Form auch in herkömmlicher Art (Printmedien, Plakatwerbung, Fernsehwerbung, ...) veröffentlichen.

In diesem Fall ist die Identität des/der Finanzierenden ausreichend deutlich zu machen.

 

Die DBA geht davon aus, dass alle Mitglieder und die in den nominierenden Organisationen verankerten Menschen als Multiplikatoren und Multiplikatorinnen in Frage kommen und viele von ihnen die Idee weiter tragen werden.

(Viele der in den teilnehmenden Vereinen tätigen Personen werden ihre Stimme durch die von ihnen nominierte Person politisch relevanter vertreten sehen, als durch die von den bisherigen Parteien nominierten Abgeordneten, die in der Bevölkerung kaum bekannt sind und deren Arbeits- und Abstimmungsverhalten kaum transparent gemacht wird.)