Aktuell

2022-08-29

Wahlkampf-Finanzierung NEU!                                                                   

Das Hickhack um und das Versteckspiel mit Wahlkampffinanzierungen geht vermutlich den allermeisten Interessierten auf die Nerven. Dabei gäbe es ein paar einfache und wirkungsstarke Maßnahmen, dieses dauerhaft zu unterbinden.

Deshalb der Vorschlag:

Wahlkämpfe dürfen nur mit Mitteln aus einem Fond geführt werden, den der Rechnungshof verwaltet. Dieser Fond wird mit öffentlichem Geld (Teil der bestehenden Parteienförderung) auf ein vom Nationalrat bestimmtes Maß gefüllt. Natürliche und juristische Personen können durch (abschreibbare) Spenden diesen Fond auffüllen. Jede wahlwerbende Partei erhält einen bestimmten Prozentsatz* dieses Geldes.

Die Frist, ab der Werbung für eine Partei als Wahlwerbung gilt, beginnt sechs Monate vor dem Wahltermin, jedenfalls spätestens am Tag des Auflösungsbeschlusses des Nationalrates/Landtages/etc. oder der Festlegung einer anderen Wahl.

Jede Form von Wahlwerbung ist aus dem vom Rechnungshof verwalteten Fond zu finanzieren, jede weitere finanzielle oder geldwerte Unterstützung (außer dem persönlichen Einsatz) ist strikt verboten. Öffentliche Aussendungen von Amtsträger*innen dürfen nicht mehr durch Fotos von Politiker*innen und Erwähnung von Parteizugehürigkeiten ergänzt werden. Eine Verletzung dieser Bestimmung zieht eine Strafe in doppelter Höhe des Geldwertes nach sich. Ein Überziehen des Wahlkontos einer Partei um bis zu 10% ist möglich, die Strafe bleibt gleich und wird auf jeden Fall vom nächsten zustehenden Wahlkostenanteil abgezogen. Jedes Strafgeld (von Parteien, Privat- oder juristischen Personen) wird dem Wahlfond zugeführt und bei der nächsten Wahl zu gleichen Teilen den anderen wahlwerbenden Parteien zugeschlagen. Gibt eine Partei nicht die gesamten, ihr zugeteilten Mittel aus, so bleibt der Rest für die nächste Wahl erhalten. Tritt diese Partei zur nächsten Wahl nicht an, geht das Geld zum festgelegten Schlüssel an alle anderen wahlwerbenden Parteien.

Die vom Rechnungshof begleitend geprüften Aufwendungen - voller aktueller Sichtzugang zu den Konten - werden spätestens zwei Monate nach der Wahl der öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Durch diese Form der Wahlkampffinanzierung wäre es jeder antretenden Partei und ihren vermögenden Unterstützer/inne/n ein großes Anliegen keine Kostenüberschreitungen zu produzieren. Der persönlichen Einsatz bliebe unbenommen und würde auch weiterhin die demokratiepolitisch wünschenswerte tatsächliche Unterstützung einer Idee bzw. eines Programmes durch die Bürgerinnen und Bürger fördern und widerspiegeln.

*z.B.: 80-85% für dem Nationalrat angehörende Parteien, 15-20% für neu antretende Parteien

 Budget: z.B.:  10.000.000 Euro

Alle im Nationalrat bisher vertretenen Parteien bekommen zu gleichen Teilen rund 85% der Mittel, aktuell ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS, GRÜNE erhalten je 1.700.000 Euro

Alle neu antretenden Parteien teilen sich den Rest (15%) von 1 500.000 Euro  Damit erhalten auch neue Parteien eine Chance gegen altbekannte zu reüssieren.

 

Vorteile

Die unterschiedlich große Zahl von Parteimitgliedern und Sympathisanten sorgt für eine prozentuell gerechte Unterstützung während des Wahlkampfes.

Keine Partei bräuchte sich wegen eines Wahlkampfes zu verschulden. Es braucht keine Wahlkampfkosten-Rückerstattung nach einer Wahl.

Wichtige Begleitmaßnahmen

Exakt gleiche Werbezeiten in den öffentlich-rechtlichen Medien (Fernsehen, Radio, Gemeindeblätter, ...) für alle zu einer Wahl zugelassenen Parteien.

Inhaber/innen privater Medien (Print/Radio/TV/Internet/...) können Werbezeiten, -flächen bzw. -formate in einen Pool einbringen, der analog dem Wahlkampffond auf alle wahlwerbenden Parteien gleichmäßig aufgeteilt wird. Eine Bevorzugung oder Benachteiligung von Parteien durch einseitige Zuteilung bestimmter Zeiten, Flächen und Formate ist zu verhindern.

Verbot, dass öffentliche Amtsträger ihre Mitteilungen aus ihrem Amtsbereich mit Parteiinformationen verknüpfen.

Förderung der politischen Bildung durch die Parteien nur für öffentlich zugängliche Medien und Veranstaltungen mit Darstellungsvielfalt und ohne Parteipropaganda.

Parteien, die an demokratischen Wahlen teilnehmen mächten, verpflichten sich zu einer ausnahmslosen Offenlegung aller Spenden (ohne Unter- oder Obergrenzen) an die Partei bzw. an Organisationen, die von der Partei abhängig geführt werden

    

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2018-01-24: Die jüngsten und viele andere Fälle von Abschiebungen gut integrierter Ayslwerber*innen oder Wirtschaftsmigrant*inn*en machen deutlich, dass die Regierung entweder nicht in der Lage oder nicht Willens ist, unseren sonst immer wieder als europäisch oder gar als christlich beschworenen Grundsätzen entsprechend zu handeln bzw. entsprechende Verordnungen zu erlassen. Die gesetzlichen Grundlagen sind nach unzähligen Veränderungen während der letzten dreißig Jahre, die in der Regel Verschärfungen waren, selbst für Spezialist*inn*en kaum mehr zu überblicken und anzuwenden.

Daher fordern wir die Verabschiedung eines Gesetzes, das nicht der Befriedigung von Klientelinteressen einiger politischer Proponent*inn*en dient, sondern ausschließlich die Verwirklichung der Prinzipien Solidarität, Subsidiarität und Achtung der Menschenwürde zum Inhalt hat.

Der Nationalrat möge beschließen:

Menschen, die sich durch Integrationswillen und Fleiß, bestätigt durch Spracherwerb und Übernahme zumutbarer Arbeiten und/oder Befürwortung durch eine öffentliche Institution (Bürgermeister*in, Gemeinderats- oder Gemeindevertretungsbeschluss, Landesregierung) und/oder eine/n Arbeitgeber*in/Schule ist ein dauerndes Bleiberecht zu gewähren.  Die in Frage kommenden Personen/Institutionen haben ihre Stellungnahme innerhalb zweier Monate nach Zustellung des negativen Bescheides bei der zuständigen Behörde einzubringen. Während der Befassung genannter Organe/Personen mit der Causa ist eine Verlegung an einen anderen Ort und eine Abschiebung unzulässig.

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Daneben wird eine Neuordnung des Asyl- und Fremdenrechts nach menschenrechtlichen Prinzipien anausweichlich sein. Gerade hier ist eine Aufhebung der zum Teil widersprüchlichen und kaum exekutierbaren Gesetze bzw. Verordnungen und Erlässe dringend nötig.

Es soll gelten:

Menschen, die als Asylwerber*inn*en österreichischen Boden (auch Botschaften) betreten, werden nach einer Erstregistrierung gemäß bestehender Regelungen auf die Bundesländer und dort in möglichst kleinstrukturierten Unterkünften untergebracht. Auch Einzel- oder paarweise Betreuung ist, so sie von Privaten geleistet werden will und kann, von der Behörde zu unterstützen.

Asylwerber*innen haben das Recht innerhalb von sechs Monaten ihre Gründe der zuständigen Behörde in Anwesenheit einer Vertauensperson detailliert vorzutragen. Anmerkungen der Vertrauensperson zum Gespräch sind auf Wunsch protokollarisch festzuhalten. Die Gespräche sind zur Beweissicherung als Audiomitschnitt zumindest bis zum rechtsgültigen Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und zu allfälligen Protokollfragen den Beteiligten zur Verfügung zu stellen.

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Die Demokratie hat mit der Nationalratswahl am 15. Oktober 2017 gewonnen, die Wahlbeteiligung ist trotz schönsten Wetters (= schlechtestem Wahlwetter) um 5,1% auf 80% gestiegen.

Die wahrscheinlichste Koalitionsvariante ÖVP/FPÖ würde trotzdem nur 45,79% der Wahlberechtigten vertreten, selbst die stärkste große Koalition von ÖVP/SPÖ käme nur auf den Vertretungsanspruch für 46,51% der wahlberechtigten Österreicherinnen und Österreicher.

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Roland Düringer wird sein Kunstprojekt in ein Demokratieprojekt umwandeln. Das bundesweite Antreten seiner Liste G!LT ist gesichert.

Damit haben die Österreicherinnen und Österreicher zur kommenden Nationalratswahl eine bislang unbekannte Vielzahl von Möglichkeiten neue Personen in den Nationalrat zu wählen. Wenn das kein Grund zum Wählen ist, müssen sich kommende Nichtwähler und Nichtwählerinnen wohl zu Recht nachsagen lassen

, dass sie die Teilhabe an der Demokratie verweigern, obwohl es reichlich Alternativen zu den klassischen Parteien gibt.

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Es wirkt beinahe so, als hätte Peter Pilz diese Webseite gelesen. Seine neuen Mitstreiter*innen vertreten besondere Wählergruppen und sollen nicht mehr durch einen Klubzwang zu einheitlichem Abstimmen gezwungen werden.

Seine Unterstützer*innen sollen keine Partei im bisherigen Sinn, sondern eher eine Bewegung bilden.

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Den Oberöösterreicher*inne*n ist zu gratulieren, die Wahlbeteiligung bei der letzten Landtagswahl von 81,6% ist ein deutliches Zeichen für ihr demokratisches Interesse. Damit sind um 1,28% mehr der Bürger*innen zur Wahl gegangen, als 2009.

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Auch in Salzburg ist die Wahlbeteiligung erneut gesunken, von 74,4 auf 71%. Die demokratische Legitimation der Gewählten wurde wiederum schwächer. Die Koalition aus ÖVP, Grünen und Team Stronach vertritt also 57,5% der Wählerinnen und Wähler, aber nur 40,83% der Wahlberechtigten.

Den Grünen ist zu gratulieren, dass sie für eine konsequente Kontrollpolitik und guten politischen Stil von den Wählerinnen und Wählern reich belohnt wurden. Auch die anderen Gewinner, FPÖ und Team Stronach, werden gut beraten sein einen neuen Stil in die politische Arbeit einzubringen und konsequent zu pflegen.

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Die Nationalratswahl 2013 hat mit 74,9% Wahlbeteiligung einen historischen Niedrigststand zu verzeichnen.

Bei allen demokratisch Gesinnten müssten doch die Alarmglocken auf Dauerton gehen!

Die Regierungsparteien vertreten mit gemeinsam 50,8% der Wähler/innenstimmen nur mehr 42,29% der Wahlberechtigten.

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Die Panne beim Transparenzgesetz zeigt einmal mehr, wie erneuerungsbedürftig der österreichische Parlamentarismus ist.

Gesetze werden üblicherweise als Regierungsvorlage in das Parlament gebracht und die maßgeblichen (Mehrheits-)Parteipolitiker winken diese oft unverändert durch. Die Abgeordneten selbst nehmen ihren Auftrag und ihre Funktion als Gesetzgeber kaum wahr und verlassen sich auf die (Regierungs-)Vorlagen. Die Qualität ist dementsprechend bescheiden.

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Was zu befürchten war, ist eingetroffen:   

In Kärnten ist die Wahlbeteiligung um 6,1% auf 71,43% gesunken!

In Niederösterreich ist die Wahlbeteiligung um 3,76% auf 70,75% gesunken!

DIE DEMOKRATISCHE LEGITIMATION DER GEWÄHLTEN IST WEITER DRASTISCH GESCHRUMPFT!!! 

Mögliche Zwei-Parteien-Koalitionen werden deutlich weniger als 50% der Wahlberechtigten vertreten

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Endlich hat sich der Nationalrat bezüglich Transparenz auf den richtigen Weg gemacht. Das Ziel kann aber nur sein: Keine Betragsgrenzen für Spenden an Parteien!

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Es macht keinen Sinn Rechtsanwälte von der Registrierungspflicht als Lobbyisten auszunehmen. Ihre berufliche Verschwiegenheitspflicht ist kein treffendes Argument. Niemand ist gezwungen vertrauliche Details zu offenbaren, wenn er dazu steht in jemandes Interesse zu agieren.Oder würde jemand dafür eintreten, dass Rechtsanwälte vor Gericht unter Pseudonym auftreten oder verschleiern, für wen im Verfahren sie sich einzusetzen gedenken?

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Die Initiative der Salzburger und der Vorarlberger Landesregierung  ist seit Langem die glaubwürdigste und zielführendste.